Das Amtsgericht sah keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Fall der Rückübertragung der elterlichen Sorge auf die Herkunftseltern, so dass es von familiengerichtlichen Maßnahmen absah und die beantragte Verbleibensanordnung nicht erließ. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Pflegeeltern und des vormaligen Amtspflegers führten zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Amtsgericht. Vorgehensweise massive Kindeswohlgefhrdung von Jugendamt? | Forum Aktuelles und Neuigkeiten. Die Entscheidung über die Folgen der Trennung des Kindes von seiner sozialen Familie könne im Hinblick auf die Gestaltung des Verfahrens regelmäßig ohne ein psychologisches Sachverständigengutachten nicht entschieden werden, betonte das OLG. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung des Kindeswohls sei insbesondere die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang das Kind Bindungen zu seinen Pflegepersonen und deren Umfeld aufgebaut habe und durch einen Abbruch dieser Bindungen in seinem Wohl gefährdet werden würde, umfassend aufzuklären. Zur Beurteilung dieser für das Kind existenziellen Frage habe sich das Amtsgericht nicht allein auf die Angaben des nicht am Verfahren beteiligten Jugendamtes am Wohnort der Eltern stützen dürfen.
Eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft gibt es nicht. Welche Voraussetzungen muss eine "insoweit erfahrene Fachkraft" nach § 8a SGB VIII erfüllen? Jugendämter und die Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verständigen sich in entsprechenden Vereinbarungen, wer als weitere Kinderschutzfachkraft bei entsprechenden Anhaltspunkten hinzuzuziehen ist. Das wird lokal ganz unterschiedlich gehandhabt. Gemäß den Intentionen des Gesetzgebers sollte diese erfahrene Fachkraft nicht von den Jugendämtern bestellt werden. Jugendamt, Verfahrensbeistand alle für die Kindesmutter trotz Kindeswohlgefährdung. Wenn die von der Kinderschutzfachkraft vorgeschlagenen Hilfsmaßnahmen erfolgreich sind, braucht das Jugendamt nicht informiert zu werden. In der Praxis werden - oft aus Kostengründen - gleichwohl Mitarbeiter des ASD mit der Aufgabe der Kinderschutzfachkraft betraut. Die Fachkraft kann auch vom Träger bzw. trägerübergreifend in Absprache mit dem Jugendamt bestimmt werden. Auch Mitarbeiter von psychologischen Beratungsstellen oder Erziehungsberatungsstellen werden zu solchen Kinderschutzfachkräften ernannt.
Ich denke da insbesondere an Gespräche mit den Eltern, mit behandelnden Ärzten/Psychologen oder Lehrern usw. Ohne zu wissen, wie der Stand danach ganz genau war oder wie man mit den Eltern verblieben war, ist es schwierig das alles zu beurteilen. Hinzu kommt die medizinische/psychologische Komponente, die hier ganz sicher niemand bewerten kann. Vielleicht waren die beteiligten Experten auch der Ansicht, dass sich die Probleme durch eine Herausnahme aus der Familie nicht gelöst oder sogar noch verschlechtert hätten? Jugendamt kindeswohlgefährdung forum forum. Hier machen Sie dem Jugendamt vor allem zwei Vorwürfe: - die Inobhutnahme ist jeweils nicht sofort erfolgt - von Ihrer Situation wurde nicht aus die Situation der Geschwister geschlossen Bezüglich der Inobhutnahme gilt, dass diese (gegen den Willen der Eltern) der denkbarst schwerste Eingriff in Ihre Familie gewesen wäre. Er ist nur möglich, wenn sonst keine Optionen mehr bestehen. Und dann auch nur aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts. Das Jugendamt musste damals also auch überlegen, wie das Familiengericht wohl entscheiden würde.
Da wo es sein muss, da schaut keiner. Das ist das ungerechte. 5 - Gefällt mir Da bist du wohl schlecht informiert. Das ist das ungerechte. Das kommt wohl eher auf die Perspektive an... Ich würde dir eher empfehlen mal in die Reflexion zu gehen, daran hapert es häufig. Und dann kommen solche Sprüche wie "Staatlicher Kinderklau". Wer sollte das den bezahlen?! Schon mal was von Budgetierung gehört? Aber da zeigst du ja schon, worum es dir eigentlich geht. Schade! Jugendamt kindeswohlgefährdung forum.xda. Wieder reingefallen! Kannst du deine Antwort nicht finden? Da bist du wohl schlecht informiert. Sorry nicht dein Ernst 🙄 Da bist du wohl schlecht informiert. Sorry, du bist ganz schön drüber. Sollten das wirklich deine realen Ansichten sein, dann tust du gut daran, mal ganz schnell den Aluhut abzusetzen. Kein Kind wird einfach so vom JA entzogen. Sollte das bei dir wirklich passiert sein, dann würde ich mal ganz tief in mich gehen und die Begebenheiten, die du hier schilderst nochmal auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Wenn man allerdings so verblendet ist, und anfängt von Kinderklau zu erzählen, dann ist das Kind offenbar zu Recht nicht mehr bei dir Hallo, eine Frage hätte ich.