Fahrlässigkeit Im Strafrecht: Was Bedeutet Das Genau?

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May 8, 2024

Die in § 229 StGB geregelte fahrlässige Körperverletzung kommt insbesondere im Straßenverkehr sehr häufig vor und ist daher Gegenstand einer Vielzahl von Strafverfahren im Straßenverkehr. Wie z. B. auch bei der Unfallflucht sind überwiegend Personen betroffen, die erstmals mit einem Strafverfahren konfrontiert werden. Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Wie bei allen Straftaten ist auch bei der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Unsere Rechtsanwälte in Verkehrsrecht kennen die Besonderheiten und Erfolgschancen. Wer wird nach § 223 StGB bestraft? Der Tatbestand des § 223 StGB lautet: "Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. " Notwendig für die Erfüllung des Tatbestandes ist folglich auf der einen Seite eine fahrlässige Handlung und andererseits ein Taterfolg im Sinne der Verletzung einer anderen Person. Hierbei kann die fahrlässige Handlung in der Regel in jeder Verletzung von Straßenverkehrsregeln liegen, z. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsvergehen, Rotlichtverstößen, Vorfahrtsverstößen etc.

Fahrlässige Körperverletzung Bei Einem Verkehrsunfall

Weiterhin bestimmt § 69 StGB: Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. " Es liegt also in der Macht des Gerichtes festzulegen, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Auto in der Garage stehen lassen müssen. Da die VErgabe von Punkten von der Erteilung eines Fahrverbot bzw. eines Führerscheinentzugs abhängt, können Ersttäter, welche den Verstoß nicht alkoholisiert oder anderweitig berauscht begehen, also auch ohne Punkte davonkommen. Allein bei Alkoholverstößen ist eine der beiden zusätzlichen Strafoptionen nahezu sicher. Das StGB bestimmt, dass in diesen Fällen in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Führerscheinentzug nicht greift.

Grundvoraussetzung ist, dass jemand einen anderen fahrlässig verletzt hat. Fahrlässig handelt in diesem Fall: wer nicht vorsätzlich handelt, d. h., der Verursacher will die Körperverletzung gar nicht begehen, wer die im (Straßen-)verkehr "erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt" (zum Beispiel durch Drogen oder Alkohol beeinflusst das Fahrzeug führt oder einen anderen Pflichtverstoß begeht). Dieses muss kausal für die Körperverletzung sein, d. h., gerade der Pflichtenverstoß muss zur Körperverletzung geführt haben. Es gibt dabei zwei Formen der Fahrlässigkeit, einmal hält man die Verletzung für möglich, vertraut aber darauf, dass alles gut gehen wird (bewusste Fahrlässigkeit). Zum anderen erkennt der Verursacher gar nicht, dass es zu einer Körperverletzung kommen könnte, hätte dies aber bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten erkennen können (unbewusste Fahrlässigkeit). Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn es um die drohende Strafe geht. Ein erfahrener Strafverteidiger wird immer versuchen den Nachweis zu erbringen, dass die geringste Form der Fahrlässigkeit vorliegt und damit das Verfahren schon im Ermittlungsstadium, notfalls gegen Auflagen, einzustellen sei.